Allgemeine Geschäfts- und Spielbedingungen
des Tennisvereins Sulzbach zur Nutzung der Tennistraglufthalle und der Außenplätze
Traglufthalle
Die nachfolgenden Hinweise sind Gegenstand der vertraglichen Beziehungen und helfen, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen. Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer Tennistragluftanlage durch gegenseitige sportliche Rücksichtnahme dazu beitragen, dass alle sich wohl fühlen, und es hoffentlich nicht erforderlich wird, Einzelne an die Einhaltung der nachstehenden „Spielregeln“ zu erinnern. Sofern die/der Teilnehmer/in Mitglied im Tennisverein Sulzbach ist, wird die Vereinssatzung in ihrer jeweils gültigen Form sowie die Spielordnung über die nachfolgenden Regelungen hinaus zur Grundlage der Rechtsbeziehung.
Partner und Gegenstand
Partner sind der Tennisverein Sulzbach – nachstehend TVST genannt – vertreten durch die jeweils vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder einerseits und der/die Mieter/in der Tennistraglufthallenplätze - nachstehend Tennisteilnehmer genannt – andererseits.
Buchung der Tennistraglufthallenplätze
Unsere Traglufthalle ist von Mitte September bis Mitte April täglich von 7 bis 0 Uhr für den Spielbetrieb geöffnet. Eine Spielstunde beträgt volle 60 Minuten.
Abonnements und Einzelstunden können von Mitgliedern und Nichtmitgliedern ausschließlich über unser Onlinesystem gebucht werden. Jeder Spielstunden-Interessent kann sich in unserem System registrieren lassen und in der Folge Buchungen tätigen. Die aktuell gültigen Hallenbuchungspreise sind im Onlinesystem verfügbar. Feiertage innerhalb der Woche werden bei Abonnements wie normale Wochentage berechnet. Mit der Buchungsbestätigung wird den Hallenbenutzern der neue Code für den Hallenzugang mitgeteilt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Mit der Buchung erkennt der Tennisteilnehmer unsere Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen an.
Als Zahlungsmethode wird ausschließlich das Lastschriftverfahren verwendet.
Der Vereinbarungszeitraum bestimmt sich durch das in der Buchung ausgewiesene Startdatum sowie die dort genannte Laufzeit. Ein Abonnement kann bis spätestens 60 Tage vor dem ersten Spieltag storniert werden. Die Stornierung kann online erfolgen.
Datenschutz
Wir möchten Ihnen eine sichere Umgebung bei der Buchung Ihrer Tennisstunde bieten. Bitte lesen Sie die folgende Erklärung zur Verwendung von Daten, die auf unserem Server gesammelt werden. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
An einigen Stellen auf diesem Server werden persönliche Daten - wie Ihr richtiger Name, eMail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Bankverbindung - gesammelt. Ebenso ist es an manchen Stellen des Angebots notwendig, sich zu registrieren und einen Benutzernamen und ein Passwort einzugeben.
Diese Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, Ihre Buchungen abzuwickeln. Wir geben keine persönlichen Daten unserer Nutzer an Dritte weiter.
Wir erstellen keine persönlichen Nutzerprofile. Es werden nur allgemeine Informationen mitprotokolliert, wie z.B. wann Ihre Buchung getätigt wurde. Unsere Statistiken (z.B. Auslastung der Tennishalle) werden ausschließlich vereinsintern verwendet, um die Grundlage für die Preisgestaltung und Sonderangebote zu bilden.
Mit Angabe der Kontonummer und Auswahl "Lastschrift" ermächtige ich den Verein bis auf Widerruf alle Beiträge und Gühren zu den Fälligkeitstagen in der jeweils fälligen Höhe von meinem Konto abzubuchen. Wenn das oben genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehende Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied/Gast zu tragen.
Allgemeine Regeln zur Hallenordnung
Die Plätze der Tennistraglufthalle dürfen nur benutzt werden, wenn die jeweilige Stunde vorher ordnungsgemäß gebucht wurde. Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende ist die Hallenuhr. Die Tennisplätze in der Tennistraglufthalle dürfen nur mit geeigneten Tennisschuhen (keine Joggingschuhe oder ähnliches) und zur Ausübung des Tennissports betreten werden. Nach Ablauf der gebuchten Zeit ist der Platz pünktlich freizugeben und mit den bereitgestellten Matten abzuziehen, die Linien sind mit den Linienbesen abzukehren. Ein Betreten der Tennisplätze ist erst zum jeweiligen Stundenbeginn möglich. Die Beleuchtung der Tennisplätze ist im Mietpreis enthalten. Die Einschaltung erfolgt über Zeitschaltuhren.
Im Zusammenhang mit der gemieteten Spielzeit stehen den Tennisteilnehmern die Umkleideräume und Toiletten im Clubhaus zur Verfügung.
Die Spielberechtigung gilt nur für den gemieteten Platz. Die gebuchte Spielzeit darf nicht überschritten werden. Dies gilt auch dann, wenn keine Nachfolgespieler erscheinen. Sollten nicht benutzte Plätze unberechtigt bespielt werden, so ist vom Tennisteilnehmer der volle Einzelstundenpreis unabhängig von der Benutzungsdauer zu zahlen. Weitere Schadensersatzansprüche behält sich der TVST ausdrücklich vor.
Der TVST behält sich vor, aus internen Gründen (z.B. Turniere, Reparaturen) während der Saison den gemieteten Platz zu ändern bzw. gemietete Plätze gegen Gutschrift oder Ersatzstunden in Anspruch zu nehmen. Für den Fall der Unbespielbarkeit der Plätze (zum Beispiel bei Reparaturen) behält sich der TVST vor, die Plätze zu sperren. Der Tennisteilnehmer hat dann Anspruch auf eine Vergütung, oder es kann ihm ersatzweise ein Platz zu einer anderen Zeit zur Verfügung gestellt werden. Für ausgefallene Stunden, die vom Tennisteilnehmer zu vertreten sind, wird kein Ersatz gewährt. Bei Ausfall von Stunden infolge höherer Gewalt besteht vom TVST keine Erstattungspflicht.
Alle Einrichtungen der Tennistraglufthallenanlage sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln, das eigene Verhalten ist auf die geringstmögliche Störung der anderen Tennisteilnehmer auszulegen. Das Schlagen mit Gegenständen gegen die Hallenhaut wird – unabhängig vom tatsächlichen Eintritt eines Schadensfalles – mit einer Strafe von € 50 geahndet. Im Wiederholungsfall kann dem Verursacher durch den TVST ein begrenztes oder dauerhaftes Hallenverbot erteilt werden.
In der Tennistraglufthalle besteht aus feuerpolizeilichen Gründen absolutes Rauchverbot. Tiere haben keinen Zutritt. Es dürfen kein Nahrungsmittel mit in die Tennistraglufthalle gebracht werden.
Das Betätigen der technischen Anlagen (Beleuchtung, Bewässerung, Heizung, Thermostat usw.) durch die Tennisteilnehmer ist nicht gestattet.
Trainertätigkeit
Zum Tennistraining stehen die Trainer der Tennisschule Conny Stetzer zur Verfügung. Hausfremde Personen dürfen nur mit einer Genehmigung des Vereinsvorstandes in der Tennishalle Training ausüben. Als Training wird angesehen, wenn mit mehr als 10 Bällen auf einem Tennisplatz gespielt wird.
Haftung und Zuwiderhandlung
Die Nutzung der Tennisanlage erfolgt grundsätzlich auf das eigene Risiko des Tennisteilnehmers. Eine Haftung des TVST gegenüber Tennisteilnehmern, Mitspielern und Besuchern bei Unfällen, Verlusten und Personen-, Sach- oder Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleichwohl aus welchem Grunde, ist bis auf die Fälle des Vorsatzes bzw. grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen, Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen jeder Art sowie bei Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen, liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten den TVST nicht zur Verwahrung. Die Tennisteilnehmer verpflichten sich, nur Mitspieler oder Besucher mitzubringen, die diese Geschäfts- und Spielbedingungen verbindlich anerkennen.
Der Tennisteilnehmer haftet für verursachte Schäden, die durch ihn oder durch von ihm eingeladene Mitspieler oder durch von ihm mitgebrachte oder sonstige von ihm geduldete Personen an und in der Tennistraglufthalle, insbesondere an den Plätzen, Netzen, der Beleuchtung und der Hallenhaut verursacht werden. Bei Sachbeschädigungen trägt der Verursacher die Kosten der Reparatur oder Neuanschaffung. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter. Darüber hinaus kann vom Vorstand bei Verstößen gegen die Geschäfts- und Spielbedingungen die Geltendmachung von Regressforderungen für etwaige entstandene Schäden und ein Ausschluss von der Hallenplatzbenutzung ausgesprochen werden, ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Abonnements- bzw. Einzelstundenmiete.
Allgemeine Geltungsregeln
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht stattdessen gelten die Regelung, die dem beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am nächsten kommt.
März 2017, Vorstand des Tennisvereins Sulzbach
Außenplätze
Spielordnung des Tennisverein Sulzbach/Taunus e.V. (TVST)
gültig ab 17.07.2021
Die Spielordnung des TVST regelt maßgebend den reibungslosen Sommer-Spielbetrieb und die Benutzung der Tennisanlage:
1. Spielberechtigung
1.1. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des TVST, die den fälligen Jahresbeitrag gezahlt haben.
1.2. Gastspieler/innen sind nur spielberechtigt, wenn sie zu einer eBusy Buchung eines aktiven Mitglieds des TVST hinzugefügt werden.
Die Preise der Gästebuchung für eine Stunde/Person betragen:
- Erwachsene: 7,50 EURO
- Jugendliche und Auszubildende: 4,00 EURO
- Passive Mitglieder: 4,00 EURO
Die Kosten werden automatisch dem buchenden Mitglied in Rechnung gestellt. Buchungen durch Minderjährige werden über das Mitgliedskonto bzw. durch Bankeinzug bei den Erziehungsberechtigten abgerechnet.
Sollte eine Buchung nicht möglich sein, bleibt die Verpflichtung zur Entrichtung des Preises für die Nutzung des Platzes.
1.3. Buchungen mit Gästen sind im Zeitraum Montag bis Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr, sowie ganztägig an Wochenenden möglich. Ausnahme „Schnuppertraining“ in der Tennisschule bzw. mit Tennistrainer.
1.4. Die Reservierung/Buchung eines Platzes eines Mitglieds mit einem Gast, ist max. 12 Stunden vor dem Beginn der Spielzeit möglich.
2. Nutzung der Tennisplätze
2.1. Die Tennisplätze können von Montag bis Sonntag in der Zeit 8:00 bis 21:00 Uhr genutzt werden.
2.2. Die Plätze 1 und 2 sind für die Tennisschule bzw. Tennistrainer reserviert. Wenn der Platz durch die Tennisschule/Tennistrainer nicht benötigt wird, können die freien Stunden spontan über eine Buchung in eBusy belegt werden. In der Regel sind die von den Trainern/-innen benötigten Stunden mit der Reservierung (z.B. „Tennisschule“) im Buchungssystem gekennzeichnet. Weitere Plätze können nach Abstimmung zwischen der Tennisschule und dem Vorstand für den Trainingsbetrieb der Tennisschule genutzt werden.
2.3. Ein/e Tennistrainer/in darf auf der Anlage nur Training geben, wenn im Vorfeld eine Erlaubnis des Vorstandes erteilt wurde, wie dies z. B. im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit einer Tennisschule gegeben ist.
2.4. Platzsperrungen und Sonderregelungen werden je nach Bedarf vom Vorstand des TVST getroffen (Turniere, Medenspiele, Trainingszeiten etc.). Medenspiele haben Vorrang vor vereinsinternen Reservierungen.
2.5. Eine zeitliche Beschränkung des Spielbetriebes bleibt dem Vorstand des TVST jederzeit vorbehalten.
3. Platzbuchung/Reservierung
3.1. Für die Reservierung eines Platzes (Plätze 1 bis 8) ist die namentliche Buchung im online Buchungssystem „eBusy“ (unter https://tvst.ebusy.de) oder vor Ort auf der Anlage (Monitor mit Touchscreen) mit Uhrzeit und Platz erforderlich. Hinweis: aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen, ist der Monitor mit Touchscreen nicht immer zugänglich. Wir empfehlen daher Buchungen direkt im Internet über einen PC oder mobiles Endgerät zu tätigen.
3.2. Jedes Mitglied kann einen Zugang zum Buchungssystem eBusy erhalten. Mit der Nutzung des Buchungssystems ist die Einhaltung der Spielordnung verbunden. Bei Nichteinhaltung der Spielordnung kann der Vorstand die Zugangsberechtigung für das Mitglied sperren.
3.3. Durch die Buchung im eBusy Bereich „Freiplätze“ hat jedes Mitglied die Möglichkeit, Freiplätze max. 48 Stunden im Voraus zu reservieren. Ausnahme: mit Gästen, siehe 1.4 der Spielordnung
3.4. Es ist jeweils nur eine Reservierung möglich.
3.5. Reservierungen können durch das buchende Mitglied bis zum Beginn der gebuchten Stunde storniert werden. Stornierungen sind für den Ausfall eines oder mehrerer Spieler/-innen wegen Krankheit, Verletzungen oder anderer Unpässlichkeiten gedacht. Stornierung einzelner oder mehrerer Spieler/-innen sind nicht dafür gedacht, die Restriktionen (nur eine gültige Reservierung je Mitglied) zu umgehen.
3.6. Sobald eine volle Stunde begonnen hat, kann diese nicht mehr gebucht werden. Ist der Platz in dieser Stunde frei (nicht reserviert), so kann er spontan, ohne eine Buchung im System, genutzt werden. Die Verpflichtung für die Entrichtung des Preises für die Nutzung durch Gäste bleibt bestehen.
3.7. Onlinebuchungen, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen vor Beginn im System storniert werden. Dies ermöglicht anderen Spielern den Platz spontan zu nutzen.
3.8. Sofern ein Platz reserviert wurde, ist dieser bis max. 5 Minuten nach Beginn der Stunde zu betreten bzw. zu nutzen. Nicht genutzte Reservierungen verfallen somit und andere Mitglieder können den Platz ohne entsprechende Buchung nutzen.
3.9. Der Vorstand behält sich vor, den Missbrauch gültiger Regeln, sowie die wiederholte Nichtnutzung von Reservierungen zu prüfen, die buchenden Mitglieder anzusprechen und angemessene Maßnahmen (u.a. temporäre Sperrung des Benutzersaccounts) festzulegen.
3.10. Als Spielzeiten sind definiert:
- Einzel – eine Stunde
- Doppel – bis zu zwei Stunden
- Nutzung der Ballmaschine – eine Stunde
3.11. Die Spielzeiten beginnen ausnahmslos zur vollen Stunde. Alle Spieler/innen, die diese Plätze benutzen, sind im online Buchungssystem eBusy einzutragen. Die Reservierung eines Doppels kann nur mittels 4 verschiedener Personen (mindestens 2 Mitglieder des TVST) durchgeführt werden.
3.12. Jedes Mitglied des TVST kann innerhalb von 48 Stunden nur eine Platzbuchung im online Buchungssystem eBusy eintragen. Doppelte Buchungen innerhalb von 48 Stunden sind nicht zugelassen und systemseitig ausgeschlossen.
3.13. Die Ballmaschine kann mit Hinzufügen des eigenen Namens und der Buchungsmöglichkeit „Ballmaschine“ in eBusy gebucht werden. Die Nutzung der Ballmaschine ist nur auf den Plätzen 1, 2, 3, 6 und 7 möglich. Die Buchung der Ballmaschine ist erst ab 18 Jahren und nach Einweisung durch den Platzwart oder einer von ihm bestimmten anderen Person möglich. Die Kontaktdaten des Platzwarts sind auf der Homepage des TVST zu finden (www.tvst.net). Die Nutzung der Ballmaschine kostet 7,50 Euro je Stunde und wird automatisch mit der Buchung in eBusy abgerechnet.
4. Platzordnung
4.1. Die Spielfläche darf nur mit Tennisschuhen betreten werden.
4.2. Bevor die Plätze betreten werden, müssen die Spieler/innen prüfen, ob eine Wässerung des Platzes notwendig ist. Wer sich unsicher ist, ob der Platz eine Wässerung benötigt, kann sich beim Platzwart oder Wirt des Clubhauses informieren.
4.3. Die Tennisplätze sind nach jeder Nutzung mit den dafür vorgesehenen Matten abzuziehen. Anschließend sind die Linien mit den zur Verfügung stehenden Besen zu säubern.
4.4. Schäden an der Anlage und insbesondere an den Plätzen sind dem Platzwart, Clubhauswirt oder dem Vorstand zu melden, damit möglichst schnell Maßnahmen zur Behebung ergriffen werden können.
4.5. Während der Spielzeit dürfen sich innerhalb des Tennisplatzes nur Spieler/innen aufhalten, die zur angegebenen Zeit am Spielbetrieb teilnehmen. Zuschauer und Begleitpersonen haben sich auf Wunsch der Spieler ohne Ausnahme außerhalb des Platzes aufzuhalten.
4.6. Eltern werden gebeten, die Aufsichtspflicht über ihre Kinder wahrzunehmen und diese zur Rücksichtnahme anzuhalten! ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER!
4.7. Die Vorstandmitglieder des TVST haben Weisungs- und Aufsichtsbefugnis im Bereich der gesamten Tennisanlage. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Nichtbeachtung wird mit Platzverweis bestraft.
4.8. Streitfragen, die sich aus der Spiel- und Platzordnung ergeben, regeln nur die Vorstandsmitglieder des TVST.
Der Vorstand
Tennisverein Sulzbach/Taunus e.V.
Sulzbach 17.07.2021
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